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Bürgerbegehren gemäß § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) zur Windkraftnutzung auf dem "Hebert" in Eberbach hier: Widerspruch gegen den Bescheid über die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens
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Beratungen
30.01.2020 Gemeinderat TOP 5 öffentlich - Beratung und Beschlussfassung
2 Dok.
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Beschluss:
Mehrheitlich beschlossen
BM
Öffentliche Bekanntmachung
PrÖ
Protokoll öffentlich