TOP Ö 6: Grünrahmenplan „Ohrsberg“ Beschlussfassung zum Entwurf des Grünrahmenplanes „Ohrsberg“ als sonstige städtebauliche Planung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß dem § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)