TOP Ö 3: Nachrücken einer Ersatzperson in den Ortschaftsrat Lindach für den ausgeschiedenen Ortschaftsrat Yannic Morr hier: Ablehnung der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigem Grund gemäß § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)