TOP Ö 2: 1. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) a) Beschlussfassung über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB c)Billigung und abschließende Feststellung des geänderten Entwurfes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht d) Weisungsbeschluss zur Vorlage an den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn