TOP Ö 9: 1. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der vVG Eberbach-Schönbrunn gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) a) Beschlussfassung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB; b) Beschlussfassung zu dem Anhörungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB); c) Billigung des geänderten Entwurfeseinschließlich der Begründung mit Umweltbericht; d) Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfes einschließlich der Begründung mit Umweltbericht;